Melderportal

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Am 09. April 2013 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz - KFRG) in Kraft getreten.

Das KFRG folgt den Umsetzungsempfehlungen des Nationalen Krebsplans, in dem es die Rahmenbedingungen zur Durchführung organisierter Früherkennungsprogramme im Bereich Darm- und Zervixkarzinom regelt. Zudem legt es, die Einrichtung regionaler klinischer Krebsregister, die als fachlich unabhängige Einrichtungen alle wichtigen im Verlaufe einer Krebserkrankung und ihrer Behandlung anfallenden Daten erfassen, in allen Bundesländern fest.

Durch das Gesetz werden u.a. einheitliche Voraussetzungen für die Erfassung des gesamten Behandlungsverlaufs von Krebspatienten einschließlich des Behandlungsergebnisses, sowie für die Darstellung der Ergebnisqualität geschaffen.

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