Gesetzliche Krebsregistrierung

Bayerisches Krebsregister

Regionalstelle Regensburg

Klinische Krebsregister

  • sind fachlich unabhängige Einrichtungen, die alle wichtigen Daten, die im Verlauf einer Krebsbehandlung anfallen, erfassen, auswerten und an die Leistungserbringer zurückmelden
  • liefern zuverlässige Informationen über die Qualität der Versorgung
  • decken Optimierungspotentiale auf und stoßen Qualitätsverbesserungen an
(Quelle: aus Amtlicher Begründung § 65 c SGB V)
Es liegen entsprechende Förderkritierien zu Grunde. Grundlage der Behandlungserfassung ist darüber hinaus der einheitliche onkologische Basisdatensatz der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e.V. (ADT) und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. (GEKID). Es existieren verschiedene Tumordokumentationssystemen (zB TUDOK, GTDS) sowie Meldeanlässe und deren Vergütung.
Details sind nachzulesen im Bayerisches Krebsregistergesetz (BayKRegG) vom 01.04.2017 bzw. in der Verordnung über die Durchführung des BayKRegG (BayKRegV-E).
Aufgaben und Ziele sind die Auswertung der erfassten klinischen Daten und die Rückmeldung der Auswertungsergebnisse an die einzelnen Leistungserbringer sowie Förderung der interdisziplinären, direkt patientenbezogenen Zusammenarbeit (KFRG § 65c (1) 2 und 4).

Das Prinzip der gesetzlichen Krebsregistrierung: Mit einer standardisierten Auswerteroutine werden ein Bericht zur Gesamtdokumentation (als „Referenz“) und Berichte zur praxis- und klinikspezifischen Dokumentation (als individuelle Rückmeldung) erstellt. Dies soll auch zur Herstellung von Versorgungstransparenz und zu Zwecken der Versorgungsforschung dienen (§ 65c (1) 8).